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                          Stand 05/2023

Merkzeichen

· G: erheblich gehbehindert

· aG: außergewöhnlich gehbehindert

· Gl: gehörlos

· H: hilflos

· Bl: blind

· RF: Die vollständige Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht ist möglich für taubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe nach § 72 SGB XII sowie § 27 d BVG.

· B: Die Mitnahme einer Begleitperson ist möglich (aber nicht vorgeschrieben)

· VB: Das Merkzeichen VB bedeutet: Versorgungsberechtigung nach dem Soldatenversorgungsgesetz, dem Opferentschädigungsgesetz oder einem anderen Nebengesetz zum BVG wegen eines Grades der Schädigungsfolgen (GdS) von wenigstens 50.

· EB: Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) von wenigstens 50; der Inhaber erhält Entschädigung nach § 28 des Bundesentschädigungsgesetzes.